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   ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18   

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https://dejure.org/2019,17542
ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18 (https://dejure.org/2019,17542)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18 (https://dejure.org/2019,17542)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 5 Ca 1227/18 (https://dejure.org/2019,17542)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2011 (8 AZR 102/10).

    Abgesehen davon, dass die zitierte Entscheidung die Erstattungsfähigkeit eines Unfallschadens in analoger Anwendung des § 670 BGB und damit einen anderen Sachverhalt betrifft, unterscheidet das Bundesarbeitsgericht auch in dieser Entscheidung zwischen außergewöhnlichen Sachschäden, welche eine Aufwendung darstellen können und Sachschäden, mit denen nach Art und Natur des Betriebs oder Arbeit zu rechnen ist, insbesondere Schäden, die notwendig oder regelmäßig entstehen und deshalb keine Aufwendungen im Sinne des § 670 BGB sind (BAG 22.06.2011 - 8 AZR 102/10 Rn. 21 - juris).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Liegt ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung nicht vor, kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regeln behandelt zu werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 13. August 2008 - 7 AZR 513/07 - juris).

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Leistungen oder Vergünstigungen individuell vereinbart werden (BAG, Urteil vom 13. August 2008 - 7 AZR 513/07 - juris).

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Die Einstandspflicht stellt lediglich sicher, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (BAG, Urteil vom 12.06.2007 - 3 AZR 186/06 - m.w.N., zitiert nach juris).

    Das hat in der Insolvenz die Folge, dass Ansprüche aus der Versorgungszusage, auch soweit sie noch nicht gesetzlich unverfallbar sind, insofern abgesichert sind (BAG, Urteil vom 12.06.2007 - 3 AZR 186/06 -, zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 24.10.2006 - 13 Sa 881/06

    Leiharbeitnehmer; Fahrtkostenerstattung; Fahrzeitvergütung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Denn die Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören zum persönlichen Lebensbedarf, der von der Vergütung zu bestreiten ist (LAG Köln 24.10.2006 - 13 Sa 881/06 - juris, mwN.).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Nach § 670 BGB, welcher auf Aufwendungsersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis entsprechende Anwendung findet, da sie einen allgemeinen Rechtsgrundsatz enthält, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Ersatz der Aufwendung verlangen, die er in dessen Interesse hatte und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - juris).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur entstehen, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - juris).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - juris).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Insofern greift die sich aus der Versorgungszusage ergebende Einstandspflicht immer dann ein, wenn die Abwicklung über den vorgesehenen Durchführungsweg nicht mehr möglich ist (BAG, Urteil vom 15.02.2011 - 3 AZR 54/09 -, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 - juris).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
    Bei für den Arbeitnehmer weniger wichtigen Leistungen sind an die Zahl der Wiederholungen höhere Anforderungen zu stellen als bei bedeutsameren Leistungsinhalten (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - juris).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

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